Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung und sonstige Sach- und Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB, Vereinen und Privatpersonen und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Firma Prisma Akustik (Inh. Torben Ehses) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Prisma Akustik zum Gegenstand haben.

§ 2 Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer

§ 3 Angebote und Verträge

Angebote von Prisma Akustik sind stets unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform (auch Mail, WhatsApp) und ist bindend.

 4 Bezahlung

1. Der im Angebot von Prisma Akustik enthaltene Mietpreis gilt bei Vertragsabschluss als vereinbart.
2. Die Gerätemiete ist auch dann fällig, wenn die Geräte nicht verwendet wurden.

§ 5 Transport

1. Der Transport der Mietgegenstände übernimmt Prisma Akustik nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Prisma Akustik und dem Kunden. Der Transport durch Prisma Akustik 
ist immer kostenpflichtig. Prisma Akustik kann den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen.
2. Übernimmt der Kunde selbst den Transport der Mietgegenstände, muss ein geeignetes Transportmittel verwendet werden. Der Transport von elektronischen Geräten (z.B. Verstärkern, Aktivboxen) in ungefederten Anhängern ist nicht gestattet. Für Transportschäden haftet der Kunde.

§ 6 Kündigung eines Mietvertrages oder Dienstleistungsvertrages

Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen rechtzeitig gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein Eintreffen der Lieferung aufgrund höherer Gewalt nicht, oder nur verspätet möglich sein, wird der Vermieter ausdrücklich von allen Strafzahlungen befreit.
Für den Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Prisma Akustik maßgeblich.    
Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist entsprechend der folgenden Regeln möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform (Mail).
Bei einer Kündigung fallen Stornogebühren an, bei denen zwischen Personalkosten/Gagen und Gerätemiete unterschieden wird. 
Stornogebühren für Personalkosten & Gagen: 
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Summe. Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe. 
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe. Rücktritt bis >3 Tage vor der Veranstaltung: volle vereinbarte Summe. 
Stornogebühren für Miete von Material und Ausstattung:
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Summe. Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe. 
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe. Rücktritt bis >3 Tage vor der Veranstaltung: volle vereinbarte Summe. 
Wird ein Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt (maximal innerhalb 2 Monaten) vereinbart, fallen die Stornokosten nicht an.

§ 7 Vergütung

1. Die Bezahlung ist ohne Abzüge zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Die Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nur nach vorheriger vollständiger Zahlung der Vergütung. Eine Ausnahme bildet nur der DJ-Service. Hier erfolgt die Bezahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen.
2. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem derzeit geltendem Basiszinssatz. 

§ 8 Mängel

1. Prisma Akustik wird die Mietgegenstände in ihrem Lager zu den vereinbarten Zeiten zur Abholung bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Abholung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
2. Sind die Mietgegenstände zum Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. Prisma Akustik kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines mindestens gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Wenn sich die Mietgegenstände nicht im Rheinland-Pfalz befinden, ist eine Nachbesserung beim Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten ist ausgeschlossen.
3. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von Prisma Akustik erfolglos geblieben ist. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, besteht kein Minderungs- oder Kündigungsrecht. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Minderungs- oder Kündigungsrecht aus.
4. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von Prisma Akustik empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.

§ 9 Pflichten des Kunden im Mietzeitraum

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Prisma Akustik angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, der Versammlungsstättenverordnung und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Kunde einzustehen. Die Nutzung von Stromaggregaten ist nicht generell untersagt. Jedoch trägt der Kunde die Haftung für alle Schäden, die an unseren technischen Geräten entstehen. Die Beweisführungslast liegt in diesem Fall beim Kunden.

§ 10 Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Prisma Akustik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für Schäden haftet Prisma Akustik darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Prisma Akustik, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Prisma Akustik.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 11 Versicherung der Mietgegenstände

Die Versicherung der Mietgegenstände seitens Prisma Akustik endet bei der Gebrauchsüberlassung an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung) zu tragen. Dazu empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung für den Mietzeitraum bei einer beliebigen Haftpflichtversicherung.

§ 12 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, Prisma Akustik unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen.

§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände

1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von Prisma Akustik spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände und anderes Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager von Prisma Akustik abgeschlossen. Prisma Akustik behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde Prisma Akustik hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Mietgegenständen hat der Kunde Prisma Akustik die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall zu ersetzen.

§ 14 Allgemeine Bestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Prisma Akustik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist 56761 Müllenbach.

Prisma Akustik
Ringstr. 49
D-56759 Laubach 

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